AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Tätowierungen Commissions
§ 1 Vertragspartner
1.1. Der Betreiber der Website/Unternehmer dahinter ist:
Julia Gerlach
Karl-Liebknecht-Straße 101
D – 04275 Leipzig, Sachsen
Mobil: +49 152 24368910
Email: juliagerlach-tattoo@hotmail.com
1.2 Der Auftraggeber wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.
§ 2 Gegenstand
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbedingungen zwischen Julia Gerlach (nachfolgend Tätowiererin genannt) und dem Kunden.
Maßgeblich dafür ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2.2 Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2.4 Die folgenden Regeln für Tattoos gelten ebenfalls für Designaufträge (Commisions)
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Design(Commision)/Tattooentwurf in Auftrag gibt. Der Auftrag wird erst durch die
Zahlung der Anzahlung gültig. Durch die Zahlung der Anzahlung geht der Kunde einen
rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein.
3.2 Kleine Änderungen gegenüber der Beschreibungen, welche in der Beratung getroffen wurden, sind bei der Entwurfsgestaltung der Tätowiererin möglich. Dieser Sachverhalt berechtigt zu keiner Vertragsaufhebung oder Anfechtung.
3.3 Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden, wie beispielsweise ein komplett anderes
Motiv, stellen eine Vertragsänderung dar und die Tätowiererin kann gegebenenfalls den Vertrag aufheben. Die Tätowiererin darf die Anzahlung incl. Entwurfsgeld in voller Höhe als Aufwandsentschädigung einbehalten.
§ 4 Angabe von persönlichen Informationen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet alle von der Tätowiererin ausgehändigten Formulare
wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde muss darin Angaben zu seiner Person, seinen
körperlichen Zustand und seinem Gesundheitszustand machen. Der Kunde muss eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
4.2 Bei falschen, unvollständigen oder keinen Angaben darf die Tätowiererin den Vertrag aufheben. Die Tätowiererin haftet nicht für daraus resultierende Konsequenzen.
4.3 Kontaktinformationen müssen immer aktuell sein. Wenn der Tätowierer den Kunden nicht mehr auf bisherigem Weg erreichen kann, hat der Tätowierer das Recht den Vertrag aufzuheben. Der Kunde muss dabei binnen 5 Tagen den Erreichbarkeitswechsel zu einem anderen Medium oder Status dem Tätowierer mitteilen.
§ 5 Termine
5.1 Vereinbarte Termine per Telefon, Nachricht, per Mail oder persönlich sind verbindlich.
5.2 Termine sind für die Tätowiererin nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte
Ausführungstermin nicht um mehr als 20 Minuten überschritten wird.
5.3 Beratungsgespräche sind kostenlos, erfolgen jedoch nur in Verbindung mit einem vereinbarten Tattoo Termin und werden durch eine Anzahlung für den Tattoo Termin bestätigt.
Für das Beratungsgespräch gelten die selben Bedingungen wie für einen regulären Tattoo Termin
§ 6 Anzahlung, Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Vor der Terminvereinbarung erhält der Kunde eine Schätzung der Preisspanne des Tattoos.
6.2 Wenn der Auftrag jedoch mehr oder weniger Zeit in Anspruch nimmt oder es zu höheren Materialkosten kommt als prognostiziert, kann der Gesamtpreis höher oder niedriger werden.
Vor allem nachträgliche Größenänderungen oder Veränderungen am Motiv können zu einem
abweichenden Gesamtpreis führen.
6.3 Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50 € bei Aufträgen im Gesamtpreis von unter 200 €, bzw.
eine Anzahlung von 100 € bei Aufträgen im Gesamtpreis von 200 € oder mehr fällig. Erst nach Erhalt der Anzahlung ist der Termin verbindlich. Die Anzahlung setzt sich aus dem Entwurfsgeld (50% der Anzahlung) und der Reservierung des Termins (50% der Anzahlung) zusammen.
Das Entwurfsgeld beinhaltet einen Entwurf, sowie zwei Änderungen.
6.4 Die Anzahlung wird vollständig verrechnet. Sind mehrere Tattootermine für die Fertigstellung des Motives nötig, ist der Tätowierer berechtigt für jeden einzelnen Termin eine Anzahlung zu verlangen.
Die Anzahlung wird erst beim letzten Tattootermin verrechnet.
6.5 Der Kunde kann die Anzahlung in Bar bezahlen oder sie überweisen. Die Anzahlung ist sofort oder nach Absprache mit Paypal oder Sofort-/Echtzeitpberweisung zu versenden. Ist dies nicht der Fall, kann die Tätowiererin vom Vertrag zurücktreten und alle Tattootermine stornieren. Erst durch die Anzahlung ist der Termin verbindlich Reserviert.
6.6 Der Gesamtpreis des Auftrags richtet sich nach zeichnerischen, zeitlichen und technischen Grad des Aufwandes, Größe des Motives, die zu verwendenden Farben und der Körperstelle.
6.7 Der Gesamtspreis des Tattoos beinhaltet die Kosten für den Tattooentwurf, Vorbereitung, geschätzte Arbeitszeit der Tätowiererin und die Nachsorge. Die Kosten eines Tattoos werden individuell berechnet. Da die Dauer des Aufwandes nur geschätzt werden kann, wird der genaue Gesamtpreis erst nach erbrachter Dienstleistung dem Kunden mitgeteilt.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich das vereinbarte Honorar für den Tattootermin in voller Höhe und in Bar mitzubringen oder sein Bankkonto in der Höhe belasten zu können. Das Honorar kann nur in bar, mit Paypal oder mit Giro- oder Kreditkarte bezahlt werden.
6.9 Die Aufteilung des Honorars auf mehrere Raten ist bei Motiven möglich, für die mehrere Tattootermine benötigt werden oder nach Absprache.
6.10 Die Tätowiererin kann als Zahlungsmethode Paypal Ratenzahlung anbieten. Sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Die Paypal-Ratenzahlung unterliegt bestimmten Bedingungen, darunter Zinssätze, Mindestrate und Laufzeit.
Diese Konditionen werden von Paypal bestimmt und bereitgestellt und sind vorher bei Paypal ersichtlich.
Der Ratenkredit wird mit Paypal geschlossen. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig über deren AGBs zu informieren. Die Tätowiererin ist nicht für die Kreditvergabe verantwortlich, der Ratenkredit wird ausschließlich von PayPal gewährt. Der Vertrag für die Dienstleistung (Tätowieren) wird mit der Tätowiererin geschlossen.
Es gelten dabei die selben Vertragsbedingungen wie bei anderen Zahlungsmethoden auch.
Um vor Missbrauch zu schützen (z.B. den Kredit für andere Zwecke nutzen zu wollen), ist nach der gesetzlichen Widerrufsfrist keine Rückzahlung der Vergütung per Überweisung oder per Paypal möglich.
Es kann ein Gutschein entsprechend der AGBS für eine Tätowierung bei der Tätowiererin mit der der Vertrag geschlossen wurde, ausgestellt werden.
6.11 Der erste Nachstichtermin sind kostenlos, wenn er innerhalb von 3 Monaten wahrgenommen wird, ansonsten ist der Nachtermin kostenpflichtig. Kann der Nachstechtermin nicht wahrgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, dies der Tätowiererin 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss das Nachstechen bezahlt werden. Die Kosten dafür werden von der Tätowiererin festgelegt.
6.12 »Nichtgefallen« des Tattooentwurfes oder der Tätowierung kann nicht zu einer Minderung
der Vergütungen führen.
6.13 Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
§ 7 Verzug
7.1 Der Kunde kommt auch ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug, wenn er nicht sofort nach Leistungserbringung zahlt.
§ 8 Gutscheine
8.1 Gutscheine können bei der Tätowiererin ab einem Betrag von 20 € erworben werden. Es
besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Es kann immer nur ein Gutschein pro Tattoo-Sitzung verrechnet werden.
8.2 Tattoogutscheine sind 3 Jahre gültig. Es gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist
gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
§ 9 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
9.1 Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 10 Widerrufsrecht des Kunden
10.1 Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, falls noch keine Leistung erbracht wurde.
In diesem Fall wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Das Entwurfsentgelt wird zu keinem Zeitpunkt zurückerstattet.
10.2 Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Tätowiererin mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
10.3 Wenn der Kunde 2 Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück tritt
oder nicht erscheint, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten.
Der Tattooentwurf verbleibt als Aufwandsentschädigung bei der Tätowiererin.
Wurde mit Paypal-Ratenzahlung schon ein Teil des Honorars (abzüglich der Anzahlung)
gezahlt, kann diese nur durch einen Gutschein von der Tätowiererin mit der der Vertrag
geschlossen wurde, zurückgezahlt werden. Barauszahlung ist nicht möglich.
Wanna do’s werden bei nicht erscheinen nach 4 Wochen nach dem Ursprungtermins wieder frei zur Vergabe gegeben.
10.4 Kann der Kunde aufgrund von Krankheit kurzfristig seinen Termin nicht wahrnehmen, bleibt die Anzahlung bestehen, sofern der Kunde ein ärztliches Attest für den entsprechenden Termin vorweisen kann. Die Anzahlung wird dann auf den nächsten Termin übertragen. Dieser muss in den nächsten 4 Wochen erfolgen. (1x Verschiebung möglich, danach wird Anzahlung einbehalten da schon 2 Termine reserviert wurden. Wenn ein 2tes mal verschoben werden muss, dann muss eine neue Anzahlung erfolgen)
10.5 Muss der Kunde aus beruflichen oder privaten Gründen einen Termin verschieben oder
absagen, muss dies spätestens eine Woche vor dem Termin mitgeteilt werden.
Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Anzahlung in voller Höhe als Ausfallsentschädigung
einbehalten. (1x Verschiebung möglich, danach wird Anzahlung einbehalten da schon 2 Termine reserviert wurden. Wenn ein 2tes mal verschoben werden muss, dann muss eine neue Anzahlung erfolgen)
Hat der Kunde keine Anzahlung mehr hinterlegt und seinen Termin nicht fristgerecht absagt,
verstößt er damit gegen diese AGB‘s. Der Vertragsverstoß berechtigt die Tätowiererin die
Termine des Kunden zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.
10.6 Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfs. Auch wenn der Kunde diesen schon
per Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei
der Tätowiererin.
10.7 Im Fall der Aufhebung/Kündigung des Vertrags durch die Tätowiererin ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
§ 11 Bedingungen
11.1 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen Kunden muss ein Erziehungsberechtigter des Kunden den Vertrag abschließen.
11.2 Zum Vertragsabschluss und zu allen Terminen muss der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass bei sich führen und ggf. zum Abgleich von Daten vorzeigen.
11.3 Die Tätowiererin behält sich vor, Kunden oder Motive ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
11.4 Der Termin wird nicht durchgeführt, wenn eine oder mehrere der folgenden Zustände es Kunden vorliegt/vorliegen:
– Der Kunde hat Alkohol oder Betäubungsmittel konsumiert.
– Der Kunde gerinnungshemmende oder andere Medikamente eingenommen, welche
Einfluss auf das Tätowieren haben.
– Der Kunde hat Anästhetika in jeglicher Form ohne vorherige Absprache verwendet.
– Der Kunde leidet unter Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung
erschweren oder ausschließen.
– Der Kunde hat Sonnenbrand oder anderen Schädigungen der zu tätowierenden Hautstelle.
– Dem Kunden ist bekannt, dass er unter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben
leidet.
– Der minderjährige Kunde ist ohne Erziehungsberechtigten zum Termin erschienen.
– Der Kunde ist schwanger oder in der Stillzeit.
11.5 Liegt eine der obengenannten Gründe vor, darf die Tätowiererin die Anzahlung einbehalten, Termin absagen und den Vertrag kündigen.
11.6 Bei einem Cover Up (Abdeckung eines bereits vorhandenen Tattoos) wird nicht gerantiert, dass das bereits vorhandene Tattoo vollkommen abgedeckt wird und danach nicht mehr sichtbar ist.
§ 12 Urheberrechte
12.1 Die Tätowiererin versichert, dass sich der Tattooentwurf und das gestochtene Tattoo in ihrem alleinigen Eigentum befinden und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber
hinaus, dass der Tattooentwurf und das gestochene Tattoo eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
Dies stellt die Tätowiererin von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten
Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
12.2 Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
12.3 Die Tätowiererin gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung.
12.4 Alle Rechte am überlassenen Tattoo-Entwurf/Tattoo-Motiv liegen bei der Tätowiererin
(Urheberin), § 2 Abs.1 Nr. 4 UrhG.
12.5 Bei jeder Nutzung des Tattoos ist der Name der Tätowiererin (Urheberin) zu nennen.
Für jede Nutzung oder Verwertung der Tätowierung hat die Tätowiererin Anspruch auf
angemessene Vergütung, § 32 UrhG. Bei der Nutzung und Verwertung der Tätowierung muss
der Name der Tätowiererin genannt werden.
12.6 Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Tattoos bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
12.7 Die Tätowiererin hat das Recht zur Abbildung der Tätowierung auf Plakaten, Flyern,
Einladungen, im Internet sowie in Katalogen.
12.8 Dem Kunden ist es gestattet Fotografien von der Tätowierung zu erstellen und diese für private Zwecke zu veröffentlichen, wenn dabei der Künstlername der Tätowiererin („Alruna Tattoo“) als Urheber hinzugefügt wird, §13 Satz 1 UrhG.
§ 13 Gewährleistung (Nachstechen)
13.1 In Falle eines Mangels, muss der Kunde diesen unverzüglich anzeigen. Die Anzeige gilt nur als unverzüglich, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Tattootermin erfolgt.
13.2 Der Kunde hat dann ein Nachbesserungsrecht, in Form eines Nachstechens. Dies ist für den Kunden beim ersten Termin kostenfrei.
13.3 Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblichen Abweichungen von der
vereinbarten Leistung, sowie bei Schäden, welche durch falsche oder nachlässige Pflege bzw. Behandlung durch den Kunden oder aufgrund von äußeren Einflüssen entstehen.
13.4 Werden von dem Kunden oder von Dritten Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Tätowiererin verwendet vom Kunden nur die Daten, die für die Auftrags- und
Vertragsabwicklung notwendig sind.
Die Daten werden verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu den
Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat.
14.2 Die Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 15 Hygiene
Die Tätowiererin arbeitet streng nach der Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO), den Bestimmungen des sächsischen Gesundheitsamts, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), der Tätowiermittelverordnung (TätoV).
§ 16 Haftungsausschluss
16.1 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände des Kunden.
16.2 Kleidung und Schuhwerk können durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen
Materialien verschmutzt oder beschädigt werden. Sie werden nicht von der Tätowiererin
ersetzt.
16.3 Der Kunde kann keinen Haftungsanspruch herleiten, wenn für die Tätowiererin nicht zu vertretende Umstände, z.B. höhere Gewalt (wie Stromausfall oder dergleichen), die Erfüllung des Kundenauftrages nicht möglich machen.
16.4 Der Kunde ist darüber aufgeklärt, dass das Tattoo Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne der §223, §223a StGB darstellt. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt
ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde entsprechend §226a StGB
ausdrücklich in diese Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
16.5 Der Kunde erklärt sich bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen die Tätowiererin zu
verzichten.
16.6 Weiterhin verzichtet der Kunde aufgrund der Art und Weise der Tätowierung, der
Durchführung des Auftrags oder bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen die Tätowiererin geltend zu machen.
16.7 Der Kunde versichert alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen zu befolgen.
16.8 Auf Folgeschäden, eventuell auftretende Komplikationen oder bei Nichtgefallen übernimmt die Tätowiererin keine Haftung.
Es wird keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt, übernommen.
16.9 Es ist möglich, dass ein Tattoo gesundheitliche Risiken mit sich bringt (z.B. Thrombose, infektiöse Entzündungen, Schwellungen der Lymphknoten). Der Kunde wird über Risiken und Nebenwirklungen, sowie über die Art und Weise der Durchführung der Dienstleistung aufgeklärt.
16.10 Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien dafür vermittelt die Tätowiererin und der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.
Der Heilungserfolg des Tattoos hängt vorallem von der Nachbehandlung des Kunden ab,
somit sind die Haftung und Schadensersatzansprüche jeglicher Art und deren Folgeschäden gegen die Tätowiererin ausgeschlossen.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern
oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder für vorübergehende oder bleibende Schäden
an der Gesundheit wird keine Haftung übernommen.
16.11 Die Tätowiererin kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch die Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
16.12 Der Kunde wird aufgefordert, Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit der Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – eine Notambulanz, einen Arzt oder Dermatologen aufzusuchen.
§ 17 Gerichtsstand
17.1 Der Gerichtsstand ist Leipzig, falls gesetzlich nicht anders vorgegeben. Für die
Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.
§ 18 Schlussbestimmung
18.1 Die Tätowiererin behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschließlich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
18.2 Sind oder werden einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrags unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingung bleiben für beide Vertragspartner wirksam.
18.3 Statt einer unwirksamen Klausel tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst
nahekommende, wirksame Regelung ein.